Bitte lesen Sie sich unsere Hinweise sorgfältig durch. So helfen Sie Mißverständnisse vorzubeugen und unseren Praxisalltag zu erleichtern.
In unseren Einrichtungen gilt ein Bestellsystem. Vereinbaren Sie bitte vor der Inanspruchnahme von Leistungen einen Termin. Dies kann persönlich oder bequemer telefonisch bzw. als E-Mail erfolgen (Kontakt). Termine sollten Sie pünktlich wahrnehmen. Bei erheblicher Verspätung besteht die Gefahr, dass die Konsultation bzw. die geplante Untersuchung nicht mehr durchgeführt werden kann und ein neuer Termin vereinbart werden muß. Bei Nichterscheinen zu einer vereinbarten Untersuchung stellen wir Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung.
Patienten in medizinischen Notfällen können zu den Praxisöffnungszeiten ohne Termin erscheinen, müssen aber mit Wartezeit rechnen. Außerhalb der Praxisöffnungszeit wenden Sie sich bitte an den kassenärztlichen Notfalldienst (Telefon 030.31 00 31) oder an die Rettungsstelle des nächstgelegenen Krankenhauses. Sie erleichtern den Praxisablauf, indem Sie bei Erstinanspruchnahme wegen Beschwerden/Krankheitszeichen den Anamnesebogen ausfüllen und mitbringen. Dieser steht unter Service / Information zum Herunterladen in verschiedenen Sprachen für Sie zur Verfügung.
Fachärztliche Bescheinigung zur Unterstützung berechtigter Ansprüche gegenüber Behörden, Institutionen, Gerichten usw. stellen keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse dar und sind kostenpflichtig. Wir beraten wir Sie gern und kompetent über die Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die erforderlichen Angaben für einen bestimmten Attestwunsch können Sie uns auch als E-Mail (Kontakt) übermitteln.
Dringliche Unterstützung mit Attesten zur Fristwahrung (z.B. für die Deutsche Rentenversicherung, Landesamt für Gesundheit und Soziales, Krankenkasse, Gerichte, JobCenter, Reiseveranstalter) gewähren wir gern. Auch wenn Ihnen diese Angelegenheit sehr dringlich erscheint, stellt dies keinen medizinischen Notfall dar, um deswegen Ihren Arzt ohne Termin erreichen zu können. Es reicht, wenn Sie entsprechende Anforderung telefonisch melden oder Sie benutzen das Kontaktformular dieser Website (Kontakt). Ein Beispiel für einen Widerspruch finden Sie unter Service / Information zum Herunterladen.
Die Verkehrssprache in unseren Einrichtungen ist deutsch. Patienten mit eingeschränkten Deutschkenntnissen sind bei uns genauso willkommen, wie jeder andere Patient. Sie bringen aber bitte in Ihrem Interesse eine Person Ihres Vertrauens als Übersetzer mit. Das Praxispersonal kann die Übersetzung nicht übernehmen. Im Einzelfall können wir nach vorheriger Anmeldung eine kostenpflichtige Übersetzung organisieren.
Rezeptbestellungen sind am Empfang oder aber bequem telefonisch oder als E-Mail (Kontakt) möglich und können am nächsten Werktag abgeholt werden. Haben Sie vorher Porto in der Praxis hinterlegt, senden wir Ihnen gern das Rezept auf dem Postweg an die angegebene Anschrift. Es können auf diesem Weg nur Wiederholungsrezepte bestellt und versandt werden, die identisch mit früheren Vorordnungen (nicht länger als 1 Jahr zuvor) sind.
Bestellung von Überweisungen sind bequem telefonisch oder als email (Kontakt) möglich und können am nächsten Werktag abgeholt werden. Haben Sie vorher Porto in der Praxis hinterlegt, senden wir Ihnen gern die Überweisung auf dem Postweg an die angegebene Anschrift. Es können auf diesem Weg nur Überweisungen bestellt und versandt werden, die durch einen unserer Ärzte angeordnet wurden.
Die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit erfolgt grundsätzlich nur nach persönlicher Untersuchung durch den Arzt am Tag der Feststellung. Zur Verlängerung der Arbeitsunfähigkeisbescheinigung (AU)/Auszahlschein (AZS) stellt sich der Patient persönlich in der Praxis vor. Sollten Sie nicht persönlich in die Praxis kommen können, weil sie bettlägerig erkrankt sind, dann melden Sie einen Hausbesuch bei Ihrem Hausarzt an. Dieser wird alles Weitere veranlassen.
Während eines stationären Aufenthaltes im Krankenhaus oder in einer Einrichtung zur medizinischen Rehabilitation (Kur) brauchen Sie keine AU. Sie erhalten von der Klinik eine Liegebescheinigung. Wegen einer Einbestellung zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Mitarbeiterinnen am Empfang der jeweiligen Einrichtung.